- ausliefern
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aus|lie|fern ['au̮sli:fɐn], lieferte aus, ausgeliefert <tr.; hat:1.a) einer anderen Instanz überlassen, in die Gewalt einer anderen Macht geben:der Verbrecher wird an die Polizei seines Heimatlandes ausgeliefert.b) jmds. Herrschaft, Macht bedingungslos unterworfen sein:Prostituierte sind ihrem Zuhälter oft schutzlos ausgeliefert.2. an den Handel zum Verkauf geben:die neuen Bücher werden im Herbst ausgeliefert.* * *
aus||lie|fern 〈V. tr.; hat〉2. aushändigen, übergeben3. 〈Rechtsw.〉 dem Heimatstaat, der zuständigen Gerichtsbarkeit übergeben● einen geflohenen Verbrecher \ausliefern; Gefangene dem Feind \ausliefern; die erste Auflage wird im Mai ausgeliefert; jmdm. od. einer Sache (z. B. Unwetter) völlig ausgeliefert sein schutzlos preisgegeben sein* * *
aus|lie|fern <sw. V.; hat:1. [auf eine Forderung hin] übergeben, überantworten:einen straffällig gewordenen Flüchtling [an seinen Heimatstaat] a.;einen Verbrecher der Justiz a.;sich selbst der Polizei a. (stellen);Ü hilflos seinen Feinden, seinem Schicksal ausgeliefert (preisgegeben) sein.2. (Kaufmannsspr.) zum Weiterverkauf an den Handel liefern:Waren a.;wir liefern am 1. Dezember aus.* * *
aus|lie|fern <sw. V.; hat: 1. [auf eine Forderung hin] übergeben, überantworten: einen straffällig gewordenen Flüchtling [an seinen Heimatstaat] a.; einen Verbrecher der Justiz a.; sich selbst der Polizei a. (stellen); Ü hilflos seinen Feinden, seinem Schicksal ausgeliefert (preisgegeben) sein; in all den Erniedrigungen, die ich erfahre und denen ich mich bei meinen Abenteuern selber ausliefere (Strauß, Niemand 114); 2. (Kaufmannsspr.) zum Weiterverkauf an den Handel liefern: Waren a.; wir liefern am 1. Dezember aus.
Universal-Lexikon. 2012.